- ✓Kauf: über Nutzungsdauer abschreiben
- ✓GWG ggf. sofort absetzbar
- ✓Miete/Leasing: Betriebsausgabe
- ✓Vorsteuerabzug prüfen
Kauf: Abschreibung (AfA)
Gekaufte Maschinen werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter können unter bestimmten Grenzen sofort abgesetzt werden. Die Vorsteuer ist bei Vorsteuerabzugsberechtigung abziehbar.
Miete & Leasing
Miet- und Leasingraten sind in der Regel als laufende Betriebsausgaben voll abziehbar – das vereinfacht die Buchhaltung und schont die Liquidität.
Häufige Fragen
Über wie viele Jahre schreibt man eine Kaffeemaschine ab?
Das richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die genaue Einordnung klärt Ihre Steuerberatung.
Ist Kaffee für Mitarbeitende absetzbar?
Kaffee/Wasser zur freien Verfügung im Betrieb ist regelmäßig als Betriebsausgabe abziehbar. Details bitte steuerlich prüfen lassen.