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Kaffeemaschine absetzen & abschreiben

Eine betrieblich genutzte Kaffeemaschine ist in der Regel steuerlich absetzbar – als Abschreibung beim Kauf oder als Betriebsausgabe bei Miete/Leasing.

Dieser Überblick ordnet die Grundlagen ein. Er ersetzt keine Steuerberatung; sprechen Sie die konkrete Handhabung mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater ab.

  • Kauf: über Nutzungsdauer abschreiben
  • GWG ggf. sofort absetzbar
  • Miete/Leasing: Betriebsausgabe
  • Vorsteuerabzug prüfen

Kauf: Abschreibung (AfA)

Gekaufte Maschinen werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter können unter bestimmten Grenzen sofort abgesetzt werden. Die Vorsteuer ist bei Vorsteuerabzugsberechtigung abziehbar.

Miete & Leasing

Miet- und Leasingraten sind in der Regel als laufende Betriebsausgaben voll abziehbar – das vereinfacht die Buchhaltung und schont die Liquidität.

Häufige Fragen

Über wie viele Jahre schreibt man eine Kaffeemaschine ab?

Das richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die genaue Einordnung klärt Ihre Steuerberatung.

Ist Kaffee für Mitarbeitende absetzbar?

Kaffee/Wasser zur freien Verfügung im Betrieb ist regelmäßig als Betriebsausgabe abziehbar. Details bitte steuerlich prüfen lassen.

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Kaffeemaschine Abschreibung – anfragen

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